Waffen zum Cosplay

Bei vielen Cosplays gehören Waffen oder Props einfach dazu. Es gibt aber in Deutschland strenge Bestimmungen zu dem Thema und die damit einhergehenden Richtlinien müssen wir auch auf der CCON | COMIC CON STUTTGART 2024 umsetzen. Wir versuchen die Schranken für Waffenbeschränkungen so gering wie möglich zu halten, sind dabei aber darauf angewiesen, was uns Polizei und Sicherheitsbehörden vogeben. Es kann hierdurch leider auch passieren, dass die untenstehenden Regeln bis vor der Veranstaltung nochmal verschärft werden.

Aus diesem Grund wird es im Eingangsbereich der Messe einen Waffencheck geben. Dort werden wir eure Waffen bewerten. Der Waffencheck befindet sich direkt im Eingang Ost vor den Drehkreuzen, also bevor Ihr Eure Eintrittskarte zur Veranstaltung entwerten lasst.

Alle Cosplaywaffen müssen erst am Waffencheck vorgezeigt werden, bevor Ihr durch die Drehkreuze geht. Sämtliche Waffen und Props, die ihr für Euer Cosplay dabei habt, werden am Waffencheck geprüft und - wenn erlaubt - besonders gekennzeichnet. Keine Sorge, die Crew, die das übernimmt hat Erfahrung. Ihr müsst keine Angst um Eure Props haben. Wer sich weigert, seine Cosplay-Waffe oder Prop am Einlass prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben. Wer auf dem Gelände der CCON | COMIC CON STUTTGART 2024 mit einer nicht gekennzeichneten Waffe angetroffen wird, muss sich sofort zum Waffencheck begeben. Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar. Die durch das Sicherheitspersonal im Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Öffnungszeiten Waffencheck: Samstag und Sonntag: 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Falls ihr eine Waffe oder ein Prop habt, das nicht durch den Waffencheck kommt, müsst ihr die Con nicht verlassen, um das Requisit wegzubringen: alle verbotenen Waffen und Gegenstände werden am Waffencheck kostenpflichtig eingelagert. Ihr könnt sie nach dem Besuch auf der CCON | COMIC CON STUTTGART 2024 wieder abholen. Bitte habt Verständnis dafür dass unsere Kapazitäten hinsichtlich der Einlagerung begrenzt sind. Wir übernehmen keine Haftung für die eingelagerten Waffen.

Dinge, die nicht am Waffencheck abgegeben werden können:
  • scharfe Schusswaffen
  • Schreckschusswaffen
  • Feuerwerkskörper jeglicher Art
  • Laserpointer der Klasse 3 oder höher
  • sämtliche Gegenstände, deren Besitz eine spezielle Berechtigung oder eine besondere Verwahrung erfordern

Nicht erlaubte und erlaubte Gegenstände


Welche Cosplay-Waffen und Props sind NICHT erlaubt?

Ganz generell ist in Deutschland das Führen von Waffen, Anscheinswaffen (also Waffenimitaten) in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verboten.

Hier müssen wir auf die deutschen Waffengesetze verweisen. Demnach sind nicht erlaubte Waffen u.a.:
  • echte Schusswaffen und echte Munition
  • SoftAir-Waffen (auch auf unbrauchbar gemachte)
  • Gaspistolen (auch ungeladen)
  • Schusswaffen-Imitate aus Metall und Holz oder anderen Materialien
  • Pyrotechnik
  • Wurfwaffen (Messer, Sterne, Pfeile)
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • Würgewaffen (Garotten, Nunchakus)
  • Stichwaffen (Messer, Beil, Axt, Morgenstern, Schwerter)
  • Stichwaffen mit Klingenersatz aus Plastik, Resin oder Holz
  • Stäbe aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen der vorgenannten Materialien wenn sie nur aus diesen Materialien oder Kombinationen dieser bestehen. (z.B. Kendo Schwerter, Boken, Bambus-Schwerter)
  • Pfeile aller Art mit Pfeilspitzen
  • Reitgerten über 1 m Länge, Peitschen mit einer Gesamtlänge von 1,5 Metern, Stabpeitschen wenn der Stab länger als 1 Meter und die Peitsche insgesamt länger als 1,5 Meter ist
  • Private Schutzgegenstände wie CS-Gas, Pfeffersprays oder ähnliches
  • Waffen, die wie Alltagsgegenstände aussehen (Stockdegen, Gürtelschnallenmesser, etc.)
  • lose Metallketten und sogenannte Tanto Messer
  • Werkzeuge, Messer, Scheren oder Taschenmesser

Wer trotz Verbots die oben genannten Gegenstände mit sich führt, kann vom Con-Gelände verwiesen werden.
Wer eine Verbotene Waffe nicht abgeben möchte, wird nicht auf das Veranstaltungsgelände gelassen. Den Kaufpreis bekommt er nicht erstattet.

Welche Cosplay-Waffen und Props sind erlaubt?

Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören unter Berücksichtigung der eben beschriebenen Bedingungen:
  • Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind, also Kinderspielzeuge oder Waffen wenn sie bunt bemalt und mindestens doppelt so groß wie das Original sind
  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
  • Nerfguns
  • Ungeschliffene bzw. abgestumpfte Hieb-, und Stoßwaffen-Imitationen
  • Pfeile oder Speere, wenn die Spitzen aus weichem Material hergestellt sind
  • Spitze Gegenstände, wie Speere oder Pfeile, müssen biegsam sein
  • LARP-Waffen ("Live Action Role Play" - im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
  • Waffen und Stäbe aus einer Kombination von Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial und Schaumstoffe (sofern der Holz oder Metallanteil nicht größer als der der anderen Materialien ist)
  • Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher, aber nur mit Pfeilattrappen (Sehne muss so lang sein, dass der Bogen nicht gespannt werden kann)
  • Würgewaffen (zum Beispiel Nunchakus) nur mit nicht-metallischen Ketten und Sollbruchstelle
  • Stäbe sofern sie klar ersichtlich zur Stabilisierung des Kostüms dienen
  • Reitgerten und Peitschen solange sie unter den in „Verbotene Waffen“ genannten Maßen liegen
  • Regenschirme
  • Musikgeräte
  • Bei Sportgeräten entscheidet der Waffencheck (Springseil, Tennisschläger o.a. wären okay, Baseballschläger oder Trainingsschwerter nicht)
  • Schilde sind erlaubt sofern sie aus Materialien wie Schaumstoff, Gummi, Pappe, Plastik oder Holz sind, keine Dornen und keine scharfen Ecken und Kanten haben
  • Wurfwaffen, wenn sie aus leichten und biegsamen Materialen bestehen (Schaumstoff) und keinen festen Kern haben.

Kostümteile und Accesoires:
  • Stachelarm- und Halsbänder mit einer Stachellänge von höchstens 5 cm
  • Ketten aus Holz oder Kunststoff sofern sie deutlich zur Kleidung gehören (Teil des Kostüms oder vernäht und nicht leicht abnehmbar)
  • Ketten aus Metall müssen fest an der Kleidung angebracht sein und dürften nicht abgenommen werden können.
  • Gehstöcke
  • Nieten an der Kleidung wenn sie Stumpf und nicht länger als 3 cm sind
Für die Grundlage dieser Waffenregeln gelten hauptsächlich §§ 1, 42 und 42a WaffG.

Und am allerwichtigsten ist: wir wünschen ganz viel Spaß!!!