1. Vertrag

1.1. Alle Vertragsbeziehungen des Kunden bestehen ausschließlich mit der Comic Con Germany GmbH auch wenn der Vertragsschluss durch Dritte als Dienstleister (z. B. vivenu) vermittelt wird.

1.2 Eine Stornierung von Tickets ist grundsätzlich nicht möglich. Hat der Besucher im Vorfeld der Veranstaltung Leistungen gebucht, die nur durch einen bestimmten Gast erbracht werden können, so werden diese - auf den Gast bezogenen Tickets - im Falle der Absage des Gastes erstattet. Eintrittskarten zur Veranstaltung werden grundsätzlich nicht erstattet.

1.3 Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.


2. Veranstaltung

2.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor. Programmabläufe, die im Vorfeld der Veranstaltung angekündigt werden, sind unverbindlich. Der Veranstalter kann den Programmablauf jederzeit auch kurzfristig ändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Besucher ergeben.

2.2. Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gaststars. Die Verträge mit angekündigten Schauspielern können durch den Schauspieler jederzeit gekündigt werden, ohne dass der Veranstalter hierauf Einfluss nehmen kann. Für den Fall des Fernbleibens eines angekündigten Gaststars sorgt der Veranstalter nach Möglichkeit für Ersatz, eine Verpflichtung des Veranstalters hierzu besteht nicht.

2.3. Manche Veranstaltungen sowie Vorträge von Gaststars finden in englischer Sprache statt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für diese Vorträge deutsche Übersetzungen zu liefern.

2.4. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden kann und diese Aufnahmen sowohl im öffentlichen Fernsehen als auch im Rahmen privat produzierter Filme bzw. Print- und Online-Berichten verwendet werden können.


3. Sicherheit

3.1. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.

3.2. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Teile eines Kostüms, die geeignet sind andere Personen zu verletzen, sind beim Einlass dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.

3.3. Werbung jeglicher Art auf der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.


4. Haftung

Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Außer in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.


5. Sonstiges

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand 01.2022